2G & 3G Regeln: Digitalen Impfnachweis am Kiosk scannen und verifizieren

Die aktuelle Corona-Krise offenbart die Notwendigkeit einer nachhaltigen und zuverlässigen Erfassung und Koordination von Besuchen. Hier steht die Gesundheit der Mitarbeiter und natürlich der Patienten im Mittelpunkt.

Laut dem aktuellen Bundestags-Beschluss vom 03.09.2021 gilt jetzt auch das Recht auf Abfrage des Impfstatus für Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen. Dazu zählen insbesondere Kindertagesstätten, Schulen, teil- und vollstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte und auch Gefängnisse. Hier darf ab sofort der Impfstatus z.B. anhand der CovPass-App des RKI erfasst werden.

Um das unkompliziert, schnell und effizient zu ermöglichen, haben wir in JAMES eine Erkennung der Impfzertifikat-QR-Codes implementiert. In Kombination mit der entsprechenden Hardware können so in kurzer Zeit Prozesse etabliert werden, die die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern signifikant erhöhen.